AGB Fotograf

 

1. Geltung

 

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von PM Fotografie Janet Müller durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des durch PM Fotografie Janet Müller durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferung und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

2. Auftragsproduktion

 

2.2 Soweit PM Fotografie Janet Müller Kostenvoranschläge erstellt, sind diese verbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von PM Fotografie Janet Müller anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die PM Fotografie Janet Müller nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2.3 PM Fotografie Janet Müller ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht, sowie für Rechnungen des Kunden in Auftrag zu geben.

2.4 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch PM Fotografie Janet Müller ausgewählt.

2.5 Sind PM Fotografie Janet Müller innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

 

3.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz) handelt.

3.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

3.4 Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von PM Fotografie Janet Müller, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.

3.5 Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

3.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung bzw. Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

4. Nutzungsrechte

 

4.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

4.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

4.3 Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4.4 Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

 

  • Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

     

  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.) soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. 3 – 3.5 AGB dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

4.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [PM Fotografie Janet Müller] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

4.7 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von PM Fotografie Janet Müller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

5. Haftung

5. 1 PM Fotografie Janet Müller übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenen Sinnzusammenhänge.

5.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen
sachgemäße Verwendung verantwortlich.

6. Haftung

6.1  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. 4.3 abgegolten.

6.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.).

6.4 Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. PM Fotografie Janet Müller ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

6.5 Das Honorar gemäß 6.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 € pro Aufnahme an.

6.6 Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

7. Rückgabe des Bildmaterials

7.1 Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung durch PM Fotografie Janet Müller.

7.2 Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

7.3 Überlässt PM Fotografie Janet Müller, auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis, Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

7.4 Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

8. Vertragsstrafe, Schadensersatz

 

8.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

8.2 Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

9. Allgemeines

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferung ins Ausland.

9.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

AGB Fotostudio

 

 

1. Geltung

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und PM Fotografie Janet Müller – nachfolgend „Vermieter“ genannt.

1.2 Die AGB’s gelten für den Mieter bei seiner Buchung als anerkannt. Davon abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen den Vertragsparteien bedarf es nicht zwingend der Schriftform als Brief. Beiderseitig abgegebene Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und deren Gegenstände über elektronischen Weg, Email oder Fax sind verbindlich.

1.4 Der Mietvertrag wird rechtskräftig, wenn eine Buchungsbestätigung dem Mieter per Email zugesandt wird oder die verbindliche Mietanfrage gestellt wird.

1.5 Vertragstexte werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt und werden dem Mieter durch Email-Korrespondenz mitgeteilt. Somit sind diese jederzeit für den Mieter einsehbar.

 

2. Nutzung

 

2.1 Der Mieter und seine Begleitpersonen nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt, dass er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Studio erforderlich sind.

2.2 Der Mieter hat sich bei Mietantritt über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion der Mietsache zu bezeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mit vermieteten Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.

2.3 Der Mieter haftet für alle von ihm oder dessen Begleitpersonen verursachten Schäden (normale, verschleißbedingte Schäden ausgenommen). Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt Änderungen an den Geräten vorzunehmen.
 Beschädigungen sind dem Vermieter spätestens bei Mietende mitzuteilen. Für Privatgegenstände jeglicher Art des Mieters oder dessen Begleitpersonen übernimmt der Vermieter keine Haftung.
 Die mit vermieteten Gegenstände und Studioteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten benutzt werden.

2.4 Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

2.5 Es stehen verschiedenfarbige Hintergrundkartons zur Verfügung. Diese können kostenlos bis Bodenlänge genutzt werden. Beschädigungen sowie Verschmutzungen, die z.B durch Betreten entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

2.6 Geräte und Gegenstände die sich nicht im Studio befinden sind nur mit Zustimmung des Vermieters zu nutzen.

2.7 Das Studio samt Geräten und Einrichtung sollte vor dem Verlassen gereinigt und aufgeräumt werden. Falls nicht geschehen, erheben wir für die Endreinigung eine Pauschale von 25,- Euro.

2.8 In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht.

2.9 Jegliche Art von Aktivitäten die gesetzlich verboten sind, sind auch in den Räumlichkeiten verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Mieter kann (ohne Rückzahlung der Miete) des Studios verwiesen werden.

2.10 Jegliche Art von Aktivitäten die gesetzlich verboten sind, sind auch in den Räumlichkeiten verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Mieter kann (ohne Rückzahlung der Miete) des Studios verwiesen werden.

 

3. Personalien

 

3.1 Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren, bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.

 

4. Preise, Mietzeit, Reservierung, Zahlung

 

4.1 Der Mietzins ist vor Mietende in Bar oder per Überweisung zu entrichten. Der Mietpreis und die Mietdauer des Studios gehen aus der jeweils aktuellen Preisliste hervor. In Ausnahmefällen kann auch per Rechnung oder in Vorkasse bezahlt werden.

4.2 Für eine Reservierung ist eine termingebundene Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Der Mieter wird über den Zahlungseingang informiert und erhält eine Buchungsbestätigung per Email. Erst dann gilt die Buchung des Mietstudios als rechtskräftig. Sollte in diesem termingebundenen Zeitrahmen keine Anzahlung eingehen, wird die Reservierung automatisch hinfällig.

4.3 Ist die Reservierung so kurzfristig, dass eine Anzahlung nicht mehr möglich ist, bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Anweisung, den Mietpreis bei Mietbeginn zu 100% in bar zu entrichten.

4.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Bei Mietzeitüberschreitungen werden angefangene Stunden jeweils zu einer vollen Stunde aufgerechnet. Auch bei Zeitüberschreitungen ist die Miete sofort fällig und in bar zu entrichten.

4.5 Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.6 Alle aufgeführten Preise gelten für maximal zwei Fotografen im Studio. Workshops dürfen von Studiomietern nicht ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Set- und Licht-Aufbau/Umbau sowie Visa/Schminken sind in der Mietzeit enthalten. Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde.

4.7 Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur nach Absprache möglich. Der Vermieter ist von einer geplanten Überziehung rechtzeitig zu informieren und muss seine Zustimmung dazu abgeben. Der Preis für die zusätzliche Studiozeit ist der Preisliste zu entnehmen.

4.8 Sollte die gebuchte Benutzung des Fotostudios durch kurzfristig eingetretene Ursachen wie z.B. technische Probleme, Buchungsfehler u.a. nicht möglich sein, wovon der Mieter per Absage Kenntnis erhält, dann entsteht dem Mieter hieraus kein Erstattungsanspruch für entstandene Kosten gegen den Vermieter.

 

5. Stornierung

 

5.1 Bei Stornierung einer bereits schriftlich oder elektronisch bestätigten Anmietung seitens des Mieters, werden dem Mieter 50% des Mietpreises als Kosten für entgangene Einnahmen in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn erfolgt. 100% des Mietpreises bei Stornierung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn.

 

6. Allgemeines

 

6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferung ins Ausland.

6.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

6.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Döbeln.

E-Mail

info[@]pm-fotografie-janetmueller.de

CALL

0172 - 3492172

Studio

Dresdener Straße 33
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